2. In den Schlussbemerkungen vom 23. September 2020 beantragten die Beschwerdeführer, das Baubewilligungsverfahren sei zu sistieren. Mit Zwischenverfügung vom 30. Oktober 2020 1/6 BVD 110/2020/191 lehnte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental das Begehren um Sistierung des Baubewilligungsverfahrens ab.