betreffend die Zwischenverfügung des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 30. Oktober 2020 (2020-1061 / 4900; Neubau Mobilfunk Antennenmast) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. April 2020 bei der Gemeinde Kandergrund ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Kandergrund Grundbuchblatt Nr. H.________ (Baurecht Nr. 896). Die vorgesehenen Sendeantennen sollen den Betrieb des 5G-Funkdienstes (5G, New Radio) erlauben. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführer Einsprache.