Weiter regelt Art. 8 UeV, dass in den Grünflächen keine Bauten und Anlagen oder Autoabstellplätze erstellt werden dürfen. Darüber hinaus enthalten der Überbauungsplan und die UeV keine Angaben, wo Parkplätze, insbesondere jene für die Bewohnerinnen und Bewohner, erstellt werden müssen oder dürfen. Der Überbauungsplan und die UeV enthalten auch keine Regelungen zu An- und Nebenbauten und äussern sich nicht dazu, was in den im Plan weiss gehaltenen Bereichen zwischen den Baufeldern und den Grünflächen bzw. den öffentlichen Bereichen zulässig ist. Im Gegensatz zu vielen anderen UeOs enthält die UeO ZPP 4 «A.____