Zu den Baumöglichkeiten in den verschiedenen Sektoren bzw. Baufeldern halten der Überbauungsplan und die UeV nur fest, dass die verschiedenen Sektoren als Wohnzonen gelten und grundsätzlich die Masse der Zone W2 gemäss GBR5 einzuhalten sind. Zur Erstellung und der Lage von Parkplätzen hält Art. 6 UeV fest, es gälten die Art. 49 ff. BauV6 und die Parkplätze für Besucher seien ausschliesslich innerhalb der Sektoren A, B und C zu erstellen. Weiter regelt Art. 8 UeV, dass in den Grünflächen keine Bauten und Anlagen oder Autoabstellplätze erstellt werden dürfen.