b) Auf der Parzelle Nr. H.________ steht ein Einfamilienhaus, das 2012 bewilligt wurde. Mit der damaligen Baubewilligung vom 23. August 2012 wurde auf der Nordseite des Gebäudes auch ein Carport bewilligt. In der Folge wurde dort aber nur ein ungedeckter Parkplatz realisiert. Die Beschwerdegegnerschaft will nun an dieser Stelle eine Fertiggarage aufstellen. Die 7.50 m lange, 3.35 m breite und 2.41 m hohe Garage hält einen Abstand von 2.00 m zu den Grenzen der nördlich und westlich gelegenen Nachbarparzellen Ipsach Grundbuchblatt Nrn. L.________ ein.