1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 9. Juli 2020 bei der Gemeinde Ipsach ein Baugesuch ein für das Erstellen einer Fertiggarage auf Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 4 «A.________», für welche die Überbauungsordnung (UeO) ZPP 4 «A.________» gilt. Am 13. Juli 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft zusätzlich ein Ausnahmegesuch ein für die Überschreitung einer Baulinie. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Bauentscheid vom 1. Oktober 2020 erteilte die Gemeinde Ipsach die Baubewilligung und eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten einer Baulinie.