Die umstrittenen Rechtsfragen sind als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4000.00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, ausmachend insgesamt CHF 4353.25 als angemessen. III. Entscheid 1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Ittigen vom 21. September 2020 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 4. Februar 2020 wird der Bauabschlag erteilt.