Im Übrigen widersprächen öffentliche und private Interessen der Erteilung einer Ausnahmebewilligung, da diese insbesondere die Verbreiterung der sehr schmalen Strasse verunmögliche. Der Beschwerdeführer 5 ergänzt, es würde ökologisch wertvolle Grünfläche verschwinden und die im Quartier übliche Freifläche wäre nicht mehr vorhanden.