2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden rügen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Sie machen geltend, sie hätten in ihren Einsprachen insbesondere das Nichteinhalten des grossen Grenzabstands, die Gebäudehöhe, das massgebende Terrain sowie die Höhe und die Gestaltung 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 40–41 N. 4b. 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N. 16 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung. 6 BGer 1C_352/2019 vom 27. Mai 2020, E. 2; VGE 2018/242 vom 28. September 2018, E. 2.1. 7 Michael Pflüger, in Kommentar zum bernischen VRPG 2. Aufl. 2020, Art. 65 N. 31, mit weiteren Hinweisen.