Mit Gesamtentscheid vom 21. September 2020 gewährte die Gemeinde Ittigen dem Bauvorhaben die beiden erforderlichen Ausnahmen und bewilligte das Bauvorhaben. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 4 am 21. Oktober 2020 und der Beschwerdeführer 5 am 26. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 21. September 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Ausnahmebewilligungen für die Unterschreitung des Baulinien- und des Strassenabstands seien zu Unrecht erteilt worden.