1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 4. Februar 2020 bei der Gemeinde Ittigen ein Baugesuch ein für den Anbau eines Einfamilienhauses an das bestehende Wohnhaus, das Erstellen von zwei Aussenparkplätzen und das Aufstellen von zwei Luft/Wasser-Wärmepumpen auf Parzelle Ittigen Grundbuchblatt Nr. M.________. Für die Unterschreitung des Baulinienabstands sowie des Strassenabstands reichte sie je ein Ausnahmegesuch ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 (W2) und im Wirkungsbereich des Überbauungsplan Nr. 390 sowie im Gewässerschutzbereich üB. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.