2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 13 120.65 (nach Abzug des Kostenvorschusses von CHF 20 000.–) werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Biel zuständig. 3. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren von CHF 3000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von CHF 5477.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung