a) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen, Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 52 Abs. 1 BewD16). Gemäss dem Gesamtentscheid der Stadt Biel vom 21. September 2020 belaufen sich die amtlichen Kosten auf CHF 13 120.65, dies nach Abzug des Kostenvorschusses von CHF 20 000.– . Die amtlichen Kosten werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Biel zuständig.