Bei der Überprüfung des Status als schützenswert darf ein möglicher Umbau mit (Teil-)Abriss, dessen Zulässigkeit gerade vom Schutzstatus abhängig ist, nicht berücksichtigt werden. Daher wäre ein weiterer Fachbericht der KDP erforderlich, der sich eindeutig zum Schutzstatus des Gebäudes A.________ 31 äussert. Gestützt darauf würde es anschliessend der Baubewilligungsbehörde obliegen, einen Entscheid über den Schutzstatus zu fällen. Je nach Ergebnis der Überprüfung des Schutzstatus sind weitere Abklärungen zur Frage der Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots erforderlich. Diesen Umständen ist im Rahmen eines allfälligen neuen Baubewilligungsverfahrens Rechnung zu tragen.