Somit sind die vorhandenen Aussagen der KDP noch nicht ausreichend, um über die Zulässigkeit des Abbruchs zu befinden. Ein Rückschluss auf den Schutzstatus ist hier aus den vorhandenen Aussagen der KDP nicht möglich. Zwar könnte man versucht sein, aus der Zustimmung der KDP zu einem Abbruch zu schliessen, dass das Gebäude A.________ 31 jedenfalls nicht mehr schützenswert sei. Einerseits bliebe damit aber immer noch die Frage offen, ob es noch erhaltenswert sei. Vor allem aber spricht die KDP im Bericht vom 12. Oktober 2017 von einem «schützenswerten Gebäude-Volumen», was darauf hindeutet, dass sie das Gebäude grundsätzlich nach wie vor als schützenswert einstuft.