- Die grosse architekturgeschichtliche Bedeutung der Anlage für die Stadt Biel ist unbestritten. - Als Charakteristikum war stets die enge Zusammengehörigkeit der einzelnen Elemente betont worden. - Dem Teilabbruch von mehr als 80 % des schützenswerten Gebäude-Volumens wurde aus denkmalpflegerischen Gründen zugestimmt (siehe Stellungnahme vom 4.7.17). - Der zum Verbleib vorgesehene «Rest» kann die ursprüngliche Anlage schon rein quantitativ nicht repräsentieren – jedenfalls nicht im eingereichten Projekt. - Die Beurteilung der qualitativen Bedeutung des Relikts würde eine weiter gefasste Abklärung bedingen.