sei baulich zwar auch in einem eher schlechten Zustand, lasse sich mit entsprechendem Aufwand aber sanieren. Mit Brief vom 31. August 2017 werde um die Überprüfung der Einstufung des Gebäudes A.________ 31 angefragt. Dabei werde die Frage aufgeworfen, ob nicht das gesamte Gebäude freigegeben werden könne, da sein gesamter baulicher Zustand die schützenswerte Einstufung anzweifeln lasse. Im Weiteren äussert sich die Stellungnahme vom 12. Oktober 2017 wie folgt: