Der Stellungnahme der KDP vom 12. Oktober 2017 lässt sich entnehmen, dass das der Stellungnahme vom 4. Juli 2017 zugrundeliegende Projekt den Abbruch des Osttraktes und des Westtraktes des Gebäudes A.________ 31 mit entsprechendem Neubauersatz vorsah. Der Mittelrisalit sollte dabei stehengelassen und in den Neubau integriert werden. Dieser Gebäudeteil 15 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 10a–10f N. 2 ff. 8/11 BVD 110/2020/187