Sie müssen breiter, d.h. auf objektiven und grundsätzlichen Kriterien abgestützt sein und von einem grösseren Teil der Bevölkerung bejaht werden können. Um als erhaltenswert eingestuft zu werden, muss eine Baute nicht hervorragend sein; es genügt, wenn sie besondere architektonische Qualitäten aufweist, Zeitzeuge der Bauweise einer bestimmten Epoche und wichtig für das Ortsbild ist (Situationswert). Um als schützenswert eingestuft zu werden, braucht es dagegen eine gewisse Einzigartigkeit.15