e) Das Bauinventar wurde von der Stadt Biel nicht in die Nutzungsplanung überführt. Sofern die Beschwerdegegnerin als Grundeigentümerin den Schutzstatus bestreitet, muss im Baubewilligungsverfahren von den Behörden somit geprüft werden, ob es sich beim Gebäude A.________ 31 tatsächlich um ein schutzwürdiges Baudenkmal handelt. Diesen Nachweis hat namentlich die KDP als die zuständige kantonale Fachbehörde zu erbringen, wobei der Entscheid über den Schutzstatus letztlich der Baubewilligungsbehörde obliegt.