Die Bauverordnung des Gemeinderats der Stadt Biel stützt sich auf Art. 6 GBR: «Der Gemeinderat erlässt im Rahmen der Vorgaben der baurechtlichen Grundordnung die erforderlichen Ausführungsvorschriften. Er regelt: a. Nutzungszonen (Wohnnutzungsanteile, Übertragung von Nutzungsanteilen), b. Baupolizei, c. Dachgestaltung, d. Eingliederung, Siedlungseinheiten, e. Besondere Gestaltungsvorschriften (Altstadt, Bahnhofquartier).»