h) Die baurechtliche Grundordnung besteht aus dem Baureglement und dem Zonenplan (vgl. Art. 64 Abs. 1 Bst. b BauG). Das Baureglement enthält unter anderem die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde und die Vorschriften zum Zonenplan (Art. 69 Abs. 1 BauG). Der Zonenplan legt unter anderem die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- oder Erhaltungszonen und die weiteren Nutzungszonen fest (Art. 71 Abs. 1 BauG). Zuständig für den Erlass und die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind die Stimmberechtigten.