Zonenspezifische Vorschriften sind solche, die dazu dienen, Art, Natur und Umfang der im Zonenoder Überbauungsplan dargestellten Nutzungen zu umschreiben, d.h. anstelle einer Planlegende stehen und mit dem Plan ein untrennbares Ganzes bilden. Die Beschränkung der nachträglichen Anfechtungsmöglichkeit von Nutzungsplänen gilt nicht nur für die vom Plan direkt betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, sondern auch für Einsprechende im Baubewilligungsverfahren (z.B. Nachbarn, ideelle Organisationen), sofern sie bereits im Nutzungsplanverfahren hätten Einsprache erheben können.