Dazu darf es nicht mehr als die Hälfte der durchschnittlichen Fläche der Vollgeschosse des Gebäudes ausmachen. In den Vorakten findet sich ein Darstellung und Berechnung der verschiedenen Flächen.6 Demnach weisen das erste und zweite Obergeschoss eine Geschossfläche von je 447.1 m2 auf, das Erdgeschoss eine solche von 223.3 m2. Damit sind die Voraussetzungen eines Zwischengeschosses erfüllt. Die Fläche der Fahrradabstellplätze auf Erdgeschossniveau dient nicht der Erschliessung des Erdgeschosses im Besonderen und befindet sich im Freien ausserhalb des Gebäudes.