2/11 BVD 110/2020/187 Erdgeschoss um ein Zwischengeschoss. Zu den Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend Zwischengeschoss und Erlass einer gemeinderätlichen Bauverordnung werde auf eine Stellungnahme verzichtet. Der angefochtene Gesamtentscheid äussere sich dazu umfassend und richtig.