2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, der Gesamtentscheid vom 21. September 2020 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben (Abbruch und Neubau) sei der Bauabschlag zu erteilen oder die Sache sei zur Verbesserung an die Stadt Biel zurückzuweisen. 1/11 BVD 110/2020/187