1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. Februar 2020 bei der Stadt Biel ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Gebäude A.________ 31 und 31a und den Neubau eines autofreien Wohngebäudes mit 44 Studios und 5 Autoabstellplätzen auf Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. H.________. Der betroffene Teil der Parzelle liegt in der Bauzone 2 und der Mischzone B. Zudem handelt es sich um ein «Gebiet mit Grünflächenziffer, mind. 30 %». Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 21. September 2020 erteilte die Stadt Biel die Baubewilligung.