f) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Sicherheit des Verkehrs auf der J.________strasse gewährleistet ist. Andere öffentliche oder nachbarliche Interessen, welche gegen die Erteilung einer Ausnahme nach Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 Abs. 1 GBR sprechen würden, sind nicht zu erkennen. Die Ausnahmebewilligung wurde zu Recht erteilt. 4. Zusammenfassung und Kosten