Aus dem bewilligten Plan «Umgebung» geht hervor, dass ein Teil der befestigten Zufahrt und der Fussweg zum Treppenabgang direkt an die Strasse grenzen, aber nicht der Treppenabgang selbst. Der Treppenabgang ragt in den Strassenabstand, aber nicht in das Lichtraumprofil. Es ragt somit nur in das Lichtraumprofil hinein, was ebenerdig ist, so dass die Vorschriften zum Lichtraumprofil gemäss Art. 83 SG eingehalten sind.14