a) Die Vorinstanz erteilte mit dem Gesamtentscheid vom 17. September 2020 eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands gegenüber der J.________strasse (Gemeindestrasse). Die Beschwerdeführenden bringen vor, dies beeinträchtige die Sicherheit und führe zu Engpässen bei der Durch- und Zufahrt zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden.