2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 17. September 2020. Sie machen insbesondere geltend, ihrem Anliegen der Tieferlegung des Bauvorhabens um einen Meter in den Boden sei die Beschwerdegegnerin nicht nachgekommen. Dies führe zu Entzug von Nah- und Fernsicht sowie zu Schattenwurf. Weiter werde der reguläre Strassenabstand von 5 m bei der Erschliessung des Gebäudes, der Nebenanlagen sowie der Aussenräume nicht eingehalten.