1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. September 2019 bei der Gemeinde Kehrsatz ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Eigentumswohnungen auf der Parzelle Kehrsatz Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerin ein Ausnahmegesuch für das Bauen in Waldnähe ein. Mit Schreiben vom 4. November 2019 reichte die Beschwerdegegnerin ausserdem ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.