g) Nach dem Gesagten ist die genügende Erschliessung des Bauvorhabens bezüglich Abwasserentsorgung (noch) nicht gewährleistet. Es ist unbekannt, wo die bestehenden Kanalisationsleitungen auf den Grundstücken verlaufen und ob die Kapazität für zusätzliche Wohnungen ausreichend ist. Dafür bedarf es weiterer Abklärungen. Die Baubewilligung hätte nicht erteilt werden dürfen. 7. Zusammenfassung und Kosten