f) Voraussetzung für die Baubewilligung ist, dass eine Kanalisationsleitung besteht, welche über ausreichend hydraulische Kapazität verfügt und die den gewässerschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Im geplanten Mehrfamilienhaus sind acht Wohnungen vorgesehen, was gegenüber der heutigen Bebauung auf der Parzelle Nr. U.________ (zwei Zweifamilienhäuser) zu einer Mehrbelastung der Kanalisation führt. Im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt bezüglich Abwassererschliessung in mehreren Hinsichten ungeklärt. Die Gemeinde liess die bestehende Kanalisationsleitung, an die das Bauvorhaben angeschlossen werden soll, durch die B.________ AG beurteilen.