Solches ist der Fall, wenn die private Leitung das Abwasser von mehreren Gebäuden der öffentlichen Kanalisationsleitung und damit der zentralen Abwasserreinigungsanlage zuführt.37 Die umstrittene Kanalisationsleitung ist somit gewässerschutzrechtlich einer öffentlichen Kanalisation gleichgestellt, wenn sie mehr als ein Gebäude erschliesst, wovon hier auszugehen ist.