6 dieses Reglements zählen die Leitungen der Basis- und Detailerschliessung sowie die Erschliessungsleitungen für öffentliche Sanierungsgebiete als öffentliche Leitungen. Als Hausanschlussleitungen gelten die privaten Leitungen, die ein Gebäude (bzw. eine Baute oder Anlage) mit dem öffentlichen Leitungsnetz (Hauptleitung) verbinden. Die Leitung zu einer zusammengehörenden Gebäudegruppe gilt als gemeinsame private Hausanschlussleitung, auch wenn das Areal in verschiedene Grundstücke aufgeteilt ist (Art. 7 Abwasserentsorgungsreglement).