Gemäss Art. 1 des Abwasserentsorgungsreglements35 der Gemeinde Lengnau organisiert und überwacht die Gemeinde auf dem gesamten Gemeindegebiet die Entsorgung der Abwässer. Sie projektiert, erstellt, betreibt und erneuert die öffentlichen Abwasseranlagen. Projektierung und Erstellung der öffentlichen Abwasseranlagen können allerdings vertraglich den interessierten Grundeigentümern übertragen werden (Art. 1 Abs. 3 Abwasserentsorgungsreglement). Gemäss Art. 6 dieses Reglements zählen die Leitungen der Basis- und Detailerschliessung sowie die Erschliessungsleitungen für öffentliche Sanierungsgebiete als öffentliche Leitungen.