dass in die Meteorwasserschächte E36.2 und E36.4 Fäkalien eingeleitet würden. Es sei offensichtlich, dass etwas nicht stimme. Im August 2021 habe mit dem Bauverwalter der Gemeinde nun vor Ort festgestellt werden können, dass die Abwasserleitung der Häuser Nrn. 45 und 47 nicht auf deren Südseite, sondern auf der Nordseite durchführe und in den Schacht E37 im C.________weg münde.