a) Die Beschwerdeführenden rügen insbesondere, der Anschluss an die bestehende private Kanalisationsleitung würde zu einer Überlastung der Kanalisation führen. Heute seien sieben Wohnungen an die Privatkanalisation angeschlossen. Nach Erstellung des Wohnblocks wären es elf Wohnungen. Dafür genüge die von der BSB + Partner genannte Kapazität nicht. Zudem sei der Zustand und Verlauf des bestehenden Kanalisationssystems bis heute nicht vollständig abgeklärt worden. Das wichtigste Teilstück der Leitung von Schacht E36.1 bis zum Anschluss an die Gemeindekanalisation im C.________weg sei nicht untersucht worden. Bei den kontrollierten Abschnitten seien diverse Mängel festgestellt worden.