Der übrige Aussenraum scheint nicht allgemein zugänglich zu sein, sondern nur von den Erdgeschosswohnungen aus. Der umzäunte Kinderspielplatz dürfte daher für grössere Kinder wenig attraktiv sein, überwiegt bei diesen doch das Bedürfnis nach Bewegungsspielen. Nach den AHOP-Empfehlungen sollen Kleinkinderspielbereiche in der Nähe der Wohnungen angeordnet werden. Ihre Distanz zu den zugeordneten Haustüren sollte 50 m nicht überschreiten.28 Im vorliegenden Fall misst allein die Strecke zwischen dem Haupteingang und dem Kinderspielplatz rund 60 m.