f) Ein Spielplatz soll, damit er den Bedürfnissen nach Bewegung und spielerischer Betätigung gerecht wird, einen gewissen Freiraum und eine attraktive Spielumgebung (z.B. Sandkasten, Rutschmöglichkeiten, Schaukeln) bieten. Für kleinere Kinder muss der Spielplatz gut und gefahrlos erreichbar sein. Er darf nicht durch eine Einstellhalle führen (vgl. Art. 44 Abs. 3 BauV). Aus Sicherheitsgründen sollten Zugangswege über private und öffentliche Verkehrsflächen vermieden werden.