c) Spielplätze müssen in der Regel eine minimale nutzbare Breite von 5 m aufweisen. Schmalere Bereiche können aus funktionellen Gründen in der Regel nicht angerechnet werden.25 Das Grundstück Nr. U.________ hat annähernd eine Trapezform. Der Kinderspielplatz ist parallel zur südlichen und westlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Im betroffenen Abschnitt verläuft die südliche Parzellengrenze gerade. Das AGR nannte nicht nur das Ergebnis der Flächenberechnung, sondern legte auch die Berechnungsweise offen. Die Beschwerdegegnerin zieht diese in Zweifel, ohne etwas Konkretes dagegen vorzubringen. Die Berechnung des AGR ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.