9/16 BVD 110/2020/183 Kinderspielplatz habe eine komplizierte geometrische Form; dessen südliche Grenze verlaufe parallel zur Südgrenze des Grundstücks, die keine gerade Linie beschreibe. Sie wäre bereit, eine Auflage zu akzeptieren, dass der Kinderspielplatz eine Fläche von 106,6 m2 aufweisen müsse und dieses Mass im Rahmen der Schlussabnahme überprüft werde.24