Nach Ansicht der Beschwerdeführenden misst die Fläche des Kinderspielplatzes nur 104,88 m2. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, die angegebene Fläche sei vom Zeichnungsprogramm millimetergenau berechnet worden. Der 19 Vgl. Darstellungen im Fachbericht des AGR vom 17. August 2021. 20 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). 21 Raumplanungsamt des Kantons Bern, «Empfehlungen für die Projektierung und Gestaltung von