Absatz 3 ist auf Bauvorhaben zugeschnitten, die dem Gelände angepasst und in den Hang eingebettet werden. Typischerweise enthalten sie ein Sockelgeschoss, das vorne und teilweise seitlich ebenerdig zugänglich ist und im hinteren Teil mindestens teilweise im Hang liegt. Mit entsprechender Einbettung in den Hang gilt es als Untergeschoss (siehe nachfolgend). Die Vollgeschosse befinden sich darüber. Die neueren Bautechniken und verbesserten Hangsicherungsmöglichkeiten erlauben, selbst steiles Gelände massiv abzugraben und das unterste Vollgeschoss unter dem gewachsenen Terrain auf ebenem Gelände zu erstellen.