Die Auslegung, wonach das fertige Terrain bei Bauten am Hang räumlich unbegrenzt unter einer imaginären «roten Linie» liegen müsste, welche eine Steigung von 10 % markiere, würde das Bauen am Hang generell verunmöglichen. Eine solche Interpretation wäre weder mit dem Wortlaut der Norm, welche die Steigung von 10 % nur in Absatz 2 nenne, noch mit dem Normzweck (Schutz vor Feuchtigkeit) vereinbar. Nach dem Zweck der Norm spiele die Unterscheidung zwischen gewachsenem und fertigem Terrain keine Rolle.