An der Nordfassade beträgt die Abgrabung für die Erdgeschosswohnung zwischen 1,5 m (im Nordwesten) bis 0,3 m (im Nordosten). Auf der Nordseite und auf der Westseite liegt eine befestigte Fläche (eine Art Weg) zwischen dem Gebäude und der Böschung. In den früheren Projekten betrug der Abstand zwischen Böschung und Gebäude rund 1 m. Mit der vorliegenden Projektänderung wurde der Abstand auf 2 m vergrössert. Hinter diesem Weg steigt die Böschung namentlich bei der Wohnung 2 steil an und soll mit Pflanzsteinen gesichert und gestaltet werden.11