Für die Untergeschosswohnung wird das Terrain auf der Süd- und Ostseite abgegraben, wobei die Abgrabung auf der Ostseite bis zu rund 1,70 m beträgt. Für das Erdgeschoss wird das gewachsene Terrain auf der Nordseite und Westseite je über die gesamte Fassadenlänge abgegraben. Der Boden der Erdgeschosswohnung 2 liegt nur gerade bei der Südwestecke auf der Höhe des gewachsenen Terrains, bei der Nordwestecke liegt er rund 1,5 m darunter (vgl. Plan Westfassade). An der Nordfassade beträgt die Abgrabung für die Erdgeschosswohnung zwischen 1,5 m (im Nordwesten) bis 0,3 m (im Nordosten).