a) Das Bauvorhaben liegt an einer Hanglage; auf der Bauparzelle steigt das Gelände sowohl gegen Norden als auch gegen Westen an. In nordsüdlicher Richtung beträgt die Neigung des gewachsenen Terrains bei der Westfassade 19,25 % (vgl. Fassadenplan). In westöstlicher Richtung beträgt das Gefälle bei der Nordfassade 18,21 % (vgl. Fassadenplan). Beim geplanten Mehrfamilienhaus soll das Terrain auf allen Seiten abgegraben werden. Für die Untergeschosswohnung wird das Terrain auf der Süd- und Ostseite abgegraben, wobei die Abgrabung auf der Ostseite bis zu rund 1,70 m beträgt.