Beim Bauvorhaben wird das Terrain auf allen Gebäudeseiten erheblich abgegraben. Trotz der Verbreiterung der Abgrabung auf der Südseite besteht beim Messpunkt in der Fassadenmitte keine Abgrabung, weshalb für die Gebäudehöhe der Höhenunterschied zwischen dem gewachsenen Terrain und der Oberkante der offenen oder geschlossenen Brüstung relevant ist. Bei der Südfassade wird zusätzlich der Hangzuschlag von 1 m berücksichtigt. Die Gebäudehöhe von total 8 m ist eingehalten. Bei der Ostfassade liegt das fertige Terrain tiefer, weshalb dieses für die Messung massgebend ist. Mit der vorliegenden Projektänderung ist das ostseitige Kiesdach beim Attikageschoss nicht mehr betretbar.